Für Ihren Start in Griechenland stehen wir Ihnen gerne als Ihr erfahrener Partner zur Seite

Bei der Erschließung des griechischen Marktes stehen unsere Klienten vor komplexen Entscheidungen. Dabei hat es sich als hilfreich erwiesen, auf einen erfahrenen Partner zurückgreifen zu können, der ihnen die steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte darlegt und ihnen in Fragen der Organisation oder der Finanzierung beratend zur Seite steht.

Im Wesentlichen stehen folgende Möglichkeiten einer „Niederlassung“ in Griechenland zur Auswahl:

Repräsentanz oder Informationsbüro

Ein Informationsbüro besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, es repräsentiert lediglich die Interessen der „Zentrale“. Es hat keine Befugnisse zur Durchführung eigener Geschäfte oder Verträge, sondern funktioniert nur als Kontakt- und Koordinationsbüro und ist somit nicht ertragssteuerpflichtig. Die (ausländischen) Angestellten eines solchen Büros sind nicht nur rechtlich Angestellte der „Zentrale“, sondern sind ihr auch wirtschaftlich zuzuordnen.

Betriebsstätte

Wie ein Informationsbüro ist eine Betriebsstätte rechtlich nicht selbständig. Sie besitzt jedoch eine eigene Geschäftstätigkeit und wird damit im jeweiligen Land ertragssteuerpflichtig. Hier ist die gesamte Problematik der Gewinnabgrenzung zwischen Betriebsstätte und „Zentrale“ zu beachten. Ihre Mitarbeiter sind rechtlich Angestellte der „Zentrale“, aber wirtschaftlich der Betriebsstätte zuzuordnen. Eine vereinfachte Form der Betriebsstätte ist die "Projektniederlassung", die für ein bestimmtes Projekt mit einem vergleichsweise vereinfachten Verfahren angemeldet werden kann.

Tochtergesellschaft

Bei der Gründung einer (rechtlich selbständigen) Tochtergesellschaft ist nicht nur die Frage der Rechtsformwahl hinsichtlich der Haftung, der Verwaltung der Gesellschaft und der Geschäftsführervergütung mit ihren sozialversicherungsrechtlichen Aspekten zu beantworten; wegen der oft engen wirtschaftlichen Verflechtung mit der Muttergesellschaft sind bereits bei der Gründung Fragen zur Gewinnabgrenzung und zu den Verträgen über die Geschäftsbeziehungen zwischen beiden Gesellschaften zu betrachten.