Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen – Warenlieferungen, Dienstleistungen, Darlehen, Lizenzen – müssen so bepreist werden, wie unabhängige Unternehmen sie bepreist hätten (Fremdvergleichsgrundsatz, Art. 50 Gesetz 4172/2013). Oberhalb bestimmter Schwellen müssen griechische Gesellschaften diese Geschäftsvorfälle zudem dokumentieren und der Finanzverwaltung in einer tabellarischen Zusammenfassung melden (Art. 25 Gesetz 5104/2024).
Wir unterstützen Unternehmen bei der Dokumentation ihrer Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen, bei der Bestimmung fremdüblicher Preise und bei der Gestaltung einer Verrechnungspreispolitik, die in einer Betriebsprüfung Bestand hat. Unsere Analysen folgen den griechischen Vorschriften und den OECD-Verrechnungspreisleitlinien.
Unsere Leistungen
- Dokumentation: Erstellung und Durchsicht der griechischen Einzeldokumentation (Local File) und der tabellarischen Zusammenfassung sowie Unterstützung bei der Stammdokumentation (Master File) des Konzerns
- Funktionsanalyse: ausgeübte Funktionen, genutzte Vermögenswerte und übernommene Risiken jeder Partei als Grundlage für die Abgrenzung der konzerninternen Geschäftsvorfälle
- Benchmarking-Studien: Suche nach Vergleichsunternehmen oder Fremdgeschäftsvorfällen und Ermittlung der Bandbreite von Fremdvergleichswerten
- Verrechnungspreispolitik: Entwicklung und Überprüfung konzerninterner Preisregelungen, Gewinnaufschläge, Umlageschlüssel und konzerninterner Verträge
- Risikoanalysen: Abgleich von Verträgen, tatsächlicher Durchführung, Buchhaltung und dokumentierter Methode, bevor die Dokumentation fällig wird oder eine Betriebsprüfung beginnt
- Betriebsprüfungen: Unterstützung bei Anfragen der Finanzverwaltung zu Verrechnungspreisen und Beurteilung vorgeschlagener Verrechnungspreiskorrekturen
- Vorabverständigungen: Beratung zum Antrag auf eine Vorabverständigung über die Verrechnungspreise (APA) beim Leiter der AADE
Für wen wir arbeiten
- griechische Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen internationaler Konzerne
- griechische Muttergesellschaften mit ausländischen Tochtergesellschaften
- Unternehmensgruppen mit Geschäftsvorfällen zwischen verbundenen Unternehmen in Griechenland
- Unternehmensgruppen, die eine Umstrukturierung oder neue konzerninterne Vereinbarungen planen
Warum Sigalas & Partner
Als Wirtschaftsprüfer betrachten wir Verrechnungspreise zusammen mit dem Jahresabschluss und der Körperschaftsteuer, sodass die Dokumentation mit der Buchhaltung übereinstimmt. Wir arbeiten direkt auf Deutsch, Griechisch und Englisch und stimmen die griechische Dokumentation mit der Stammdokumentation (Master File) des Konzerns und den Anforderungen des Stammhauses ab. Zu Verrechnungspreisen beim Unternehmenskauf siehe unsere Tax Due Diligence.
Häufige Fragen
Was besagt der Fremdvergleichsgrundsatz?
Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu den Bedingungen abgewickelt werden, die unabhängige Unternehmen unter vergleichbaren Umständen vereinbart hätten. In Griechenland ist der Grundsatz in Art. 50 des Einkommensteuergesetzes (Gesetz 4172/2013) geregelt; weichen die vereinbarten Bedingungen davon ab, kann die Finanzverwaltung den steuerpflichtigen Gewinn berichtigen.
Welche Unternehmen müssen in Griechenland eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen?
Verbundene Personen im Sinne des Einkommensteuergesetzes mit konzerninternen Geschäftsvorfällen, einschließlich griechischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen. Nach Art. 25 des Steuerverfahrensgesetzes (Gesetz 5104/2024) entfällt die Pflicht zur Führung einer Verrechnungspreisdokumentation, wenn die konzerninternen Geschäftsvorfälle des Steuerjahres insgesamt EUR 100.000 für Gesellschaften mit einem Umsatz bis EUR 5 Mio. bzw. EUR 200.000 für Gesellschaften mit einem Umsatz über EUR 5 Mio. nicht übersteigen. Auch unterhalb dieser Schwellen müssen die Preise fremdüblich sein.
Woraus besteht die griechische Dokumentation?
Die Verrechnungspreisdokumentation besteht, je nach Fall, aus der Stammdokumentation (Master File) mit Angaben zum Konzern und der Einzeldokumentation (Local File) zu den Geschäftsvorfällen der griechischen Gesellschaft. Ihr ist die tabellarische Zusammenfassung beizufügen, die elektronisch an die Finanzverwaltung (AADE) übermittelt wird.
Welche Fristen gelten für die Erstellung und Übermittlung der Verrechnungspreisdokumentation?
Die Verrechnungspreisdokumentation wird bis zum Ablauf der Frist für die jährliche Einkommensteuererklärung erstellt. Innerhalb derselben Frist wird die tabellarische Zusammenfassung elektronisch an die AADE übermittelt. Auf Anforderung ist die Verrechnungspreisdokumentation der Finanzverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Welche Geldbußen drohen, wenn die Verrechnungspreisdokumentation verspätet oder gar nicht zur Verfügung gestellt wird?
Wird die Verrechnungspreisdokumentation der Finanzverwaltung verspätet zur Verfügung gestellt, wird eine Geldbuße von EUR 5.000 bis EUR 20.000 je Dokumentation festgesetzt. Wird sie gar nicht zur Verfügung gestellt, beträgt die Geldbuße EUR 20.000 je Dokumentation. In diesem Fall verlieren Sie zudem die Möglichkeit, darzulegen, wie Ihre Preise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.
Warum sollte die Dokumentation nicht erst auf Anforderung einer Betriebsprüfung erstellt werden?
Die Verrechnungspreisdokumentation wird bis zum Ablauf der Frist für die jährliche Einkommensteuererklärung erstellt, nicht erst auf Anforderung einer Betriebsprüfung, und die bis zu dieser Frist übermittelte tabellarische Zusammenfassung setzt bereits eine Analyse der Geschäftsvorfälle voraus. Zudem lassen sich Preise leichter vor dem Abschluss des Geschäftsjahres korrigieren: Eine nachträglich erstellte Dokumentation kann nur bereits abgerechnete Preise beschreiben, und sind diese nicht fremdüblich, berichtigt die Finanzverwaltung den steuerpflichtigen Gewinn.
Was ist eine Benchmarking-Studie?
Eine Benchmarking-Studie ermittelt Vergleichsunternehmen oder Fremdgeschäftsvorfälle, die mit dem konzerninternen Geschäftsvorfall vergleichbar sind, und leitet daraus eine Bandbreite von Fremdvergleichswerten für Preise oder Margen ab. Sie stützt die gewählte Methode in der Dokumentation und in einer Betriebsprüfung.
Welche Verrechnungspreismethode ist geeignet?
Das hängt vom Geschäftsvorfall, von den ausgeübten Funktionen, den genutzten Vermögenswerten und den übernommenen Risiken der Beteiligten sowie von den verfügbaren Vergleichsdaten ab. Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien kennen die Preisvergleichsmethode (CUP), die Wiederverkaufspreismethode, die Kostenaufschlagsmethode, die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (TNMM) und die Gewinnaufteilungsmethode.
Kann die Methode vorab mit der Finanzverwaltung abgestimmt werden?
Ja. Nach Art. 26 des Steuerverfahrensgesetzes (Gesetz 5104/2024) können verbundene Personen beim Leiter der AADE (Διοικητής) eine Vorabverständigung über die Verrechnungspreise (Advance Pricing Arrangement, APA) für bestimmte künftige grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle mit verbundenen Personen beantragen. Die Entscheidung gilt für höchstens vier Jahre; eine Betriebsprüfung beschränkt sich dann auf die Prüfung, ob die Vorgaben der Entscheidung eingehalten wurden.